DIE RICHTIGE KLASSE FÜR DEIN ZIEL

Viel vor?
Fahr los.

Auto, Motorrad, Anhänger oder Landwirtschaft: Hier findest du alle Klassen, die wir ausbilden, mit den wichtigsten Voraussetzungen.

B / BF17Auto fahren. Freiheit erleben.Ab 18 Jahren · BF17 ab 17 Jahren

Auto · Ab 18 Jahren · BF17 ab 17 Jahren

Mit B fährst du Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Die Motorradklassen AM, A1, A2 und A sind hiervon ausgenommen.

  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind erlaubt.
  • Bei Anhängern über 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.
  • BF17 ermöglicht das Begleitete Fahren ab 17 mit einer eingetragenen Begleitperson.
  • Nur in Deutschland sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge eingeschlossen; bei mehr als 15 kW musst du mindestens 21 Jahre alt sein.
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BEMehr Platz für deine Pläne.Voraussetzung: Führerschein B

Auto · Voraussetzung: Führerschein B

BE erweitert deine Möglichkeiten mit Anhänger: Du darfst ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger kombinieren, dessen zulässige Gesamtmasse bis zu 3.500 kg beträgt.

Die passende Klasse hängt von den zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger ab. Sprich uns an, wenn du dir bei deiner Kombination unsicher bist.

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AMDein erster eigener Weg.Ab 15 Jahren

Motorrad · Ab 15 Jahren

AM umfasst leichte Zwei-, Drei- und Vierräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h:

  • Zweiräder: bis 4 kW; bei Verbrennungsmotoren bis 50 cm³.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder: bis zwei Sitzplätze, 4 kW und 270 kg Leermasse; Fremdzündungsmotor bis 50 cm³ oder Selbstzünder bis 500 cm³. Andere Antriebsformen sind ebenfalls möglich.
  • Leichte vierrädrige Fahrzeuge: Straßen-Quads bis 4 kW, Leichtkraftfahrzeuge bis 6 kW; jeweils bis zwei Sitzplätze und 425 kg Leermasse. Für Fremdzündungsmotoren gelten bis 50 cm³, für Selbstzünder bis 500 cm³; andere Antriebsformen sind möglich.

Bis zu deinem 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis AM nur für Fahrten im Inland.

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A1Klein anfangen. Großes Fahrgefühl.Ab 16 Jahren

Motorrad · Ab 16 Jahren

Mit A1 kannst du Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Motorleistung fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

Außerdem gehören dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis 15 kW zu dieser Klasse.

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A2Der nächste Schritt auf zwei Rädern.Ab 18 Jahren

Motorrad · Ab 18 Jahren

A2 gilt für Krafträder mit höchstens 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht bis 0,2 kW/kg.

Das Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug mit ursprünglich mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.

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A · Schlüsselzahl 80Heute starten. Später offen fahren.Ab 21 Jahren

Motorrad · Ab 21 Jahren

Bei A mit Schlüsselzahl 80 kannst du ab 21 einsteigen. Bis zum 24. Geburtstag darfst du zweirädrige Motorräder im Rahmen der Klasse A2 fahren: bis 35 kW, höchstens 0,2 kW/kg und nicht von einem Motorrad mit mehr als 70 kW abgeleitet.

Ab dem 24. Geburtstag entfällt diese Beschränkung ohne eine weitere Prüfung. Die Klasse A umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge.

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AZwei Räder. Alle Möglichkeiten.Direkteinstieg ab 24 · Aufstieg ab 20 Jahren

Motorrad · Direkteinstieg ab 24 · Aufstieg ab 20 Jahren

Die Klasse A umfasst alle Krafträder und die entsprechenden dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne die Leistungsgrenze der Klasse A2.

  • Direkteinstieg: ab 24 Jahren für Krafträder.
  • Aufstieg: ab 20 Jahren, wenn du A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW: ab 21 Jahren.

Für den Einstieg ab 21 auf dem Motorrad schau dir auch A mit Schlüsselzahl 80 an.

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LAuf dem Land zu Hause.Ab 16 Jahren

Landwirtschaft · Ab 16 Jahren

L berechtigt zum Fahren von Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und dafür eingesetzt werden. Mit Anhänger ist die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt.

Außerdem umfasst L selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h – auch mit Anhänger.

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Die Angaben sind eine Übersicht. Für den Umfang der Fahrerlaubnis gelten die Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 6), die Altersvoraussetzungen (§ 10) und die eingetragenen Schlüsselzahlen. Wir beraten dich zu deinem persönlichen Einstieg.

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